Bibliotheksordnung
Allgemeines
Die Medien der Bibliothek können nur von eingeschriebenen Mitgliedern entlehnt bzw. benutzt werden. Mit der Einschreibung wird das Recht auf Entlehnung bzw. Benutzung der Medien erworben. Anlässlich der Einschreibung erhalten die Mitglieder einen Leseausweis (Benutzerkarte).
Kinder und Jugendliche bis 15 Jahren benötigen die Zustimmung der Erziehungsberechtigten.
Gebühren:
Einmalige Einschreibgebühr: € 1,- (bis 15 Jahre gratis)
Jahreskarte: € 8,-
- gilt ab Anmeldung für 12 Monate und für 6 Medien pro Entlehnung bzw. Benutzung.
- für BrunnCard InhaberInnen ermäßigt sich die Jahresgebühr um € 2,-.
- Kinder und Jugendliche (bis 15 Jahre), SchülerInnen und Lehrlinge (bis 19 Jahre) und StudentInnen (bis 25 Jahre) zahlen die Hälfte.
Einzelgebühren:
€ 0,50 für 28 Tage pro Medium.
Mahngebühren:
Bei Fristüberschreitung: € 0,50 für die ersten 14 Tage, danach pro Woche € 0,50. Nach einer vierwöchigen Frist erfolgt eine schriftliche Erinnerung (Mahngebühr € 2,-).
Öffnungszeiten
Dienstag, Samstag | 09:00–12:00 Uhr |
Donnerstag | 15:00–19:00 Uhr |
Benützungsbedingungen
Die entlehnten bzw. benutzten Medien sind schonend zu behandeln, für beschädigt zurückgebrachte oder verlorene Medien wird ein Kostenersatz in Höhe des Wiederbeschaffungspreises verrechnet. Medien dürfen nicht weitergegeben werden, die EntlehnerInnen bzw. BenutzerInnen haften für das entlehnte bzw. benutzte Medium. Ebenso ist eine Übertragung des Leseausweises nicht zulässig. Namens- und Adressänderungen sind der Bibliotheksverwaltung bekannt zu geben.